






























Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege ab 01.01.2023
Erhöhung der BKP auf 400,-€ bei Vollzeitbetreuung
Auszahlung Einmaliger Aufschlag Energiekosten an die Träger/Kindertagespflege
Es werden 80,05€ je betreuten Kind in nächster Zeit durch die Stadt ausbezahlt.
Angelika Vielmetter wurde am 12.12.2022 als weiteres IV-Mitglied aus der Einzeltagespflege gewählt.
Neue Sparte Anzeigen und Inserate
Neu: Aktuelle Stellenausschreibungen unter: Anzeigen und Inserate
Frau Iris Vierheller, Rechtsanwältin und Rechtsberatung im Landesverband Kindertagespflege NRW, hat die Änderungen im SGB VIII, die die Kindertagespflege betreffen, zusammengefasst.
www.bonn.de/themen-entdecken/familie-partnerschaft/kindertagespflege.php